HRB 28941: Ullrich Versicherungs- und Finanzmakler GmbH, Remscheid, Brückenstr. 4, 42857 Remscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Ullrich, Paul Edmund, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28941: Ullrich Versicherungs- und Finanzmakler GmbH, Remscheid, Brückenstr. 4, 42857 Remscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Ullrich, Paul Edmund, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28941: Ullrich Versicherungs- und Finanzmakler GmbH, Remscheid, Brückenstr. 4, 42857 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2018. Geschäftsanschrift: Brückenstr. 4, 42857 Remscheid. Gegenstand: Die Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzmaklerin und damit die Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträge. Rechtsgeschäfte, die einer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen, sowie die Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ullrich, Bärbel, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Bärbel Ullrich, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Ullrich Versicherungs- und Finanzmakler Remscheid e.K. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24345) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.