Ulrich Bergert Tischlerei GmbH, Chemnitz (Rotdorn 2, 09127 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 06.08.2007 im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ulrich Bergert Tischlerei GmbH, Chemnitz (Rotdorn 2, 09127 Chemnitz). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 25.05.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Ulrich Bergert (nunmehr: Ulrich Bergert Tischlerei e.K. Inhaber Ulrich Bergert mit Niederlassung in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 6059) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.