"Ulrich Eickler GmbH Bedachungen Bauklempnerei", Lünen, (Zum Pier 20, 44536 Lünen).Die Verschmelzung ist mit Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers Eickler Bedachungen Bauklempnerei e. K. Lünen (HRA 16948) am 26.10.2009 wirksam geworden.
"Ulrich Eickler GmbH Bedachungen Bauklempnerei", Lünen, (Zum Pier 20, 44536 Lünen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Niederlassung in Dortmund (HRA 16948) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.