Ulrich Linke e.K., Grimma (Gerichtswiesen 1, 04668 Grimma). Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2005 mit Nachtrag vom 01.12.2005 sowie des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 und 01.12.2005 das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Autohaus Linke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Grimma (Amtsgericht Leipzig HRA 14774) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
04668 Grimma
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Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: eK