Ulrike Geiping Verwaltungs-GmbH, Lüdinghausen (Im Ried 9, 59348 Lüdinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bäckerei Wilhelm Geiping GmbH & Co.KG am 03.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ulrike Geiping Verwaltungs-GmbH, Lüdinghausen (Im Ried 9, 59348 Lüdinghausen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 ist das Stammkapital von DEM 50.000 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2006 mit der Bäckerei Wilhelm Geiping GmbH & Co.KG mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld HRA 4039) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.