HRB 104015: Ulrike Rockrohr GmbH, Ilsfeld, Theodor-Heuss-Straße 17, 74360 Ilsfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rockrohr Geschäftsführungs- und Verwaltung GmbH", Ilsfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 107142) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104015: Ulrike Rockrohr GmbH, Heilbronn, Theodor-Heuss-Straße 17, 74360 Ilsfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und § 3 (Gegenstand) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ilsfeld. Gegenstand geändert; nun: Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien.
HRB 104015: Ulrike Rockrohr GmbH, Ilsfeld, Theodor-Heuss-Straße 17, 74360 Ilsfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Heilbronn.
HRB 104015: Ulrike Rockrohr GmbH, Ilsfeld, Theodor-Heuss-Straße 17, 74360 Ilsfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dirk Rockrohr GmbH", Dettingen an der Iller (Amtsgericht Ulm HRB 641255) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104015:E. u. D. Rockrohr GmbH, Ilsfeld, Raststätte Wunnenstein-Ost, 74360 Ilsfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Ulrike Rockrohr GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 17, 74360 Ilsfeld. Gegenstand geändert; nun: Das Betreiben eines Restaurants und eines Gaststättenbetriebs auch als Franchisenehmer. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Regenwald-Raststätte D. Rockrohr GmbH", Denkendorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 734748) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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