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Ultra Social Network gemeinnützige GmbH, Kaarst (HRB 18452)

Firmendaten

Anschrift
Im Rottfeld 5
41564 Kaarst
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2015
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 18452
Amtsgericht: Neuss
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ultra Social Network gemeinnützige GmbH aus Kaarst ist im Handelsregister Neuss unter der Nummer HRB 18452 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.10.2015 hat die Ultra Social Network gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser i.S. des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3); die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7); die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8); die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophe- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12); die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14) und die Förderung hilfsbedürftiger Personen (Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO). Die Gesellschaft kann auch Mittel beschaffen und an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke weiterleiten; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (§ 58 Nr. 1 AO). Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der gemeinnützige Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Projektarbeit im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zwecks Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion und der Wasserversorgung, z.B. durch Bereitstellung von Ackerflächen und Brunnenbohrungen; - Bereitstellung von kostengünstigen Medikamenten; - Bereitstellung von medizinischen Geräten und Unterstützung beim Bau von Krankenhäusern; - Einrichtung einer Online-Schule; - direkte Katastrophenhilfe; - Errichtung von Naturschutzgebieten; - Schutz gefährdeter Arten; - Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel an andere Körperschaften weitergibt oder Mittel für andere Körperschaften beschafft (§ 58 Nr. 1 AO).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Ultra Social Network gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 19.11.2015
Neueintragung

HRB 18452: Ultra Social Network gemeinnützige GmbH, Kaarst, Im Rottfeld 5, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26. Oktober 2015. Geschäftsanschrift: Im Rottfeld 5, 41564 Kaarst. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser i.S. des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3); die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7); die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8); die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophe- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12); die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14) und die Förderung hilfsbedürftiger Personen (Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO). Die Gesellschaft kann auch Mittel beschaffen und an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke weiterleiten; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (§ 58 Nr. 1 AO). Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der gemeinnützige Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Projektarbeit im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zwecks Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion und der Wasserversorgung, z.B. durch Bereitstellung von Ackerflächen und Brunnenbohrungen; - Bereitstellung von kostengünstigen Medikamenten; - Bereitstellung von medizinischen Geräten und Unterstützung beim Bau von Krankenhäusern; - Einrichtung einer Online-Schule; - direkte Katastrophenhilfe; - Errichtung von Naturschutzgebieten; - Schutz gefährdeter Arten; - Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel an andere Körperschaften weitergibt oder Mittel für andere Körperschaften beschafft (§ 58 Nr. 1 AO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Schmitz, Gerhard jun., Dublin / Irland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

19.11.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gerhard Schmitz
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.11.2015