HRB 24203: Umbreit Logistic Solution GmbH, Wilkau-Haßlau, Waldstraße 3, 08112 Wilkau-Haßlau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Logistikdienstleistungen und Betreiben einer LKW Reparaturwerkstatt.
Umbreit Logistic Solution GmbH, Reinsdorf, Gewerbestraße 7, 08141 Reinsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Wilkau-Haßlau. Änderung der Geschäftsanschrift: Waldstraße 3, 08112 Wilkau-Haßlau.
Umbreit Logistic Solution GmbH, Reinsdorf, Gewerbestraße 11, 08141 Reinsdorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 7, 08141 Reinsdorf.
Umbreit Logistic Solution GmbH, Reinsdorf, Gewerbestraße 11, 08141 Reinsdorf.Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 11, 08141 Reinsdorf.
Umbreit Logistic Solution GmbH, Reinsdorf (Gewerbestraße 7, 08141 Reinsdorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2008 mit Nachträgen vom 06.05.2008 und vom 19.05.2008. Gegenstand des Unternehmens: Logistikdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Umbreit, Sven, Reinsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Sven Umbreit - Transport und Handel e.K. mit dem Sitz in Reinsdorf (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5812) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 17.04.2008. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.