Umland -Wohnungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Großer Hirschgraben 20 - 26, 60311 Frankfurt am Main).Umwandlungsvermerk vom 13.08.2010 von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag bzw. vom 25.06.2010 mit der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 627) verschmolzen.
Umland -Wohnungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Großer Hirschgraben 20 - 26, 60311 Frankfurt am Main).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eingetragene Genossenschaft am 16.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Umland -Wohnungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Großer Hirschgraben 20 - 26, 60311 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag bzw. vom 25.06.2010 mit der Volks- Bau- und Sparverin Frankfurt am Main eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 627) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Umland -Wohnungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Großer Hirschgraben 20 - 26, 60311 Frankfurt am Main). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
Umland -Wohnungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Großer Hirschgraben 20 - 26, 60311 Frankfurt am Main).Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
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