Umspannwerk Genthin GmbH, Genthin, Berliner Chaussee 50, 39307 Genthin. Die Verschmelzung wurde am 7.9.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Kiel HRA 7392 K).
Umspannwerk Genthin GmbH, Genthin, Berliner Chaussee 50, 39307 Genthin. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 7.7.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 7.7.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 18.08.2011 mit der Windpark Redekin GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Sehestedt (Amtsgericht Kiel HRA 7392 Kl) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Umspannwerk Genthin GmbH, Genthin, Berliner Chaussee 50, 39307 Genthin. Bestellt: Geschäftsführer: Matthew, John Allen, Newtown / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stagnet, Dieter, Papenburg, * ‒.‒.‒‒.
Umspannwerk Genthin GmbH, Genthin, Berliner Chaussee 50, 39307 Genthin.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hebbelmann, Bernhard, Niederlangen, * ‒.‒.‒‒; Renze, Helmut, Meppen, * ‒.‒.‒‒; Wendt, Manfred, Papenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Calcraft, William Joseph, London/England, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Umspannwerk Genthin GmbH, Genthin, Berliner Chaussee 50, 39307 Genthin.Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 0,00 50,00 auf 0,00 25.050,00 zum Zwecke der Ausgliederung Umspannwerk Genthin aus der Windpark Genthin GmbH (demnächst Windpark Genthin GmbH & Co.KG) mit dem Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal HRB 5245) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.11.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 17.11.2008 Teile des Vermögens (Umspannwerk Genthin) von der Windpark Genthin GmbH (nach Formwechsel künftig Windpark Genthin GmbH & Co.KG) mit dem Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal HRB 5245, nach Formwechsel künftig Amtsgericht Stendal HRA 2330) übernommen. Die Ausgliederung ist am 25.03.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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