HRB 201314: Umwelt Capital Management UCM GmbH, Hatten-Sandkrug, Bad-Sulza-Straße 9, 26209 Hatten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Umwelt Aufwind UA GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110473) am 15.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201314: Umwelt Capital Management UCM GmbH, Hatten-Sandkrug, Bad-Sulza-Straße 9, 26209 Hatten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2017 mit Änderungen vom 02.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.03.2017, 25.04.2017 und 02.06.2017 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.03.2017, 25.04.2017 und 02.06.2017 mit der Umwelt Aufwind UA GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110473) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201314: Umwelt Capital Management UCM GmbH, Hatten-Sandkrug, Bad-Sulza-Straße 9, 26209 Hatten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.10.2016 mit der Energiequelle Umwelt Management EUM GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110423) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201314: Umwelt Capital Management UCM GmbH, Hatten-Sandkrug, Bad-Sulza-Straße 9, 26209 Hatten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.09.2016 mit der Nova Niva GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110426) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201314:Umwelt Capital Management UCM GmbH, Hatten-Sandkrug (Bad Sulza - Str. 9, 26209 Hatten). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2015 mit der Umwelt Kreislauf UKL GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110479) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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