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Unabhängige Teilhabeberatung Bärbel Will gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (HRB 147842)

Firmendaten

Anschrift
Berliner Ufer 15
20457 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 147842
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Unabhängige Teilhabeberatung Bärbel Will gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 147842 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.08.2017 hat die Unabhängige Teilhabeberatung Bärbel Will gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesteilhabeleistungen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leis-tungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Grundlagen allen Handelns der Gesellschaft ist es, die Position von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreieck durch ein ergänzendes, allein dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtetes Beratungsangebot zu stärken und insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Das Angebot soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes Umfeld mit dem Ziel einbeziehen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ratsuchenden soll dafür ein unabhängiges, d. h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung bei Antragstellung von Leistungen, schwerpunktmäßig aus dem SGB IX, einschließlich des persönlichen Budgets und dem SGB XI, zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Begleitung zu Trägern der Unterstützungssysteme und die Begleitung zu Gesamtplankonferenzen. Aus-drücklich davon ausgenommen ist die rechtliche Beratung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen und damit selbst gemeinnützig sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die Unabhängige Teilhabeberatung Bärbel Will gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 29.08.2017
Neueintragung

HRB 147842: Unabhängige Teilhabeberatung Bärbel Will gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Berliner Ufer 15, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Berliner Ufer 15, 20457 Hamburg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesteilhabeleistungen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leis-tungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Grundlagen allen Handelns der Gesellschaft ist es, die Position von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreieck durch ein ergänzendes, allein dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtetes Beratungsangebot zu stärken und insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Das Angebot soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes Umfeld mit dem Ziel einbeziehen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ratsuchenden soll dafür ein unabhängiges, d. h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung bei Antragstellung von Leistungen, schwerpunktmäßig aus dem SGB IX, einschließlich des persönlichen Budgets und dem SGB XI, zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Begleitung zu Trägern der Unterstützungssysteme und die Begleitung zu Gesamtplankonferenzen. Aus-drücklich davon ausgenommen ist die rechtliche Beratung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen und damit selbst gemeinnützig sind. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Will, Bärbel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

29.08.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Bärbel Will
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 29.08.2017