HRB 209055: Undeloher Hof GmbH, Undeloh, Wilseder Straße 22, 21274 Undeloh. Geburtsdatum von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Brunkhorst, Heike, Undeloh, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 209055: Undeloher Hof GmbH, Undeloh, Wilseder Straße 22, 21274 Undeloh. Nicht mehr Geschäftsführer: Brunkhorst, Inge, Zeven, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brunkhorst, Heike, Undeloh, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brunkhorst, Bernhard, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 209055: Undeloher Hof GmbH, Undeloh, Wilseder Straße 22, 21274 Undeloh. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2020. Geschäftsanschrift: Wilseder Straße 22, 21274 Undeloh. Gegenstand: Betrieb eines Hotels, einer Gastonomie und Catering sowie Durchführung von Kutschfahrten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brunkhorst, Inge, Zeven, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von Inge Brunkhorst, Zeven, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin unter der Firma Undeloher Hof e.K. in Undeloh (Amtsgericht Lüneburg HRA 203454) in der Form eines einzelkaufmännischen betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2020. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.