HRB 106614: Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.02.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Unicon GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 742692) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 106614: Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Bekanntmachung) sowie den Wegfall des bisherigen § 5 (Zustimmungsvorbehalt) beschlossen; dadurch ändert sich die Nummerierung der §§ 5 bis 13.
HRB 106614: Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Mit der "T-AcquiCo 31 GmbH", München (Amtsgericht München HRB 266525) wurde am 08.11.2021 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 12.11.2021 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 106614: Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Der zwischen der Gesellschaft und der "Fujitsu Technology Solutions GmbH", München (Amtsgericht München HRB 113308) am 24.01./15.02./16.02.2012 abgeschlossene und am 10.09.2021 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.10.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 106614: Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
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