Unifeeder Germany ApS & Co. KG, Hamburg, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg.Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Unifeeder General Partner ApS, Arhus/Dänemark (Dänisches Gewerbe- und Gesellschaftsamt Kopenhagen CVR-Nr. 31938244). Das Vermögen der Gesellschaft ist mit allen Aktiven und Passiven auf die alleinige Kommanditistin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Unifeeder Germany ApS & Co. KG, Hamburg, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg.(Reedereivertretungen, Befrachtungen, Agentur- und Schiffsmaklergeschäfte aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fischertwiete 2, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Unifeeder General Partner ApS, Arhus/Dänemark (Dänisches Gewerbe- und Gesellschaftsamt Kopenhagen CVR-Nr. 31938244). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kristensen, Jesper, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bertram, Bernd, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Piepiorka, Egmont, Reppenstedt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der UniFeeder Germany GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 73305) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.