HRA 102560: Unify Deutschland GmbH & Co. KG, München, Mies-van-der-Rohe-Str. 6, 80807 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 19.12.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag ihr Vermögen, den Teilbetrieb I ("Geschäftsbereich CCS") auf die Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 106067) und den Teilbetrieb II ("Geschäftsbereich S&P") auf die Unify Software & Solutions GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 103245) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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