Union Beton Bettels & Co. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln (Heinrich-Schoormann-Weg 25, 31789 Hameln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CEMEX Deutschland AG am 20.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Union Beton Bettels & Co. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln (Heinrich-Schoormann-Weg 25, 31789 Hameln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007 mit der CEMEX Deutschland AG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 43578) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.