Union Düren Beteiligungsgesellschaft mbH, Düren (Mariaweilerstr. 28-30, 52349 Düren). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft FAMO GmbH & Co. KG (Amtsgericht Oldenburg HRA 426) am 07.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Union Düren Beteiligungsgesellschaft mbH, Düren (Mariaweilerstr. 28-30, 52349 Düren). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.11.2005 mit der FAMO GmbH & Co.KG, mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.