Die Unionhilfswerk Senioreneinrichtungen gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 67615 B verzeichnet. Nach der Gründung am 05.05.1998 hat die Unionhilfswerk Senioreneinrichtungen gGmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist aus christlicher Verantwortung soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, der Hilfe für behinderte Menschen, der Altenhilfe, der Flüchtlingshilfe sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch a) Errichtung und Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Diensten, soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden. Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern; b) Errichtung und Betrieb von Seniorentagesstätten; c) Errichtung und Betrieb von Senioren-lnformationszentren; d) Errichtung und Betrieb von Pflegewohnheimen und Einrichtungen der Seniorenpflege; e) Errichtung und Betrieb von Hospizen (Sterbebegleitung von Personen im Sinne des § 53 AO); f) Durchführungen von Aus- und Fortbildung. Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Finanzbuchführung, Personalverwaltung, Personalmarketing, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement, Controlling, IT, Facility-Management, Fördermittelverwaltung) und artverwandte Dienstleistungen, im Übrigen wie im jeweils gültigem Kooperationsvertrag vereinbart, von der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH. Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen der strategischen Steuerung, der strategischen und operativen Kontrolle, der Aufstellung verbundweiter Standards und Ausübung von Richtlinienkompetenzen, des verbundweiten Controllings und allgemeiner Verwaltungsaufgaben, der Koordination des Freiwilligen-managements sowie der Durchführung von Bildungsmaßnahmen, im Übrigen wie im jeweils gültigen Kooperationsvertrag vereinbart, von der Stiftung Unionshilfswerk Berlin. Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Finanzbuchführung, Personalverwaltung, Personalmarketing, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement, Controlling, Fördermittelverwaltung) und artverwandte Dienstleistungen, im Übrigen wie im jeweils gültigem Kooperationsvertrag vereinbart, von der USE, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile des Gesellschafters oder den gemeinen Wert der von dem Gesellschafter geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an das Unionhilfswerk, Landesverband Berlin e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die Unionhilfswerk Senioreneinrichtungen gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).