Unior Werkzeugmaschinen GmbH, Remseck a.N., (Neckaraue 25, 71686 Remseck am Neckar).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "UNIOR Deutschland GmbH", Remseck am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 722615) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
71686 Remseck
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH