HRA 8693:Uniplast Knauer Bad Laasphe GmbH & Co. KG, Bad Laasphe, In der Aue 28, 57334 Bad Laasphe.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Uniplast Knauer GmbH & Co.KG am 28. August 2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 8693:Uniplast Knauer Bad Laasphe GmbH & Co. KG, Bad Laasphe, In der Aue 28, 57334 Bad Laasphe.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Uniplast Knauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Dettlingen an der Ems (AG Stuttgart, HRA 724062) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Uniplast Knauer Bad Laasphe GmbH & Co. KG, Bad Laasphe, In der Aue 28, 57334 Bad Laasphe. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Uniplast Knauer Bad Laasphe GmbH & Co. KG, Bad Laasphe, In der Aue 28, 57334 Bad Laasphe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18. Juli 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage einen Teil des Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "Bad Laasphe" der Uniplast Knauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Dettingen an der Ems (AG Stuttgart, HRA 724062) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Uniplast Knauer Bad Laasphe GmbH & Co. KG, Bad Laasphe, In der Aue 28, 57334 Bad Laasphe. Die Gesellschaft hat nur einen persönlich haftenden Gesellschafter; dieser vertritt allein.
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