Unisex Friseure OHG, Bonn, Maximilianstr. 22-24, 53111 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unisex Friseure OHG am 23.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Unisex Friseure OHG, Bonn, Maximilianstr. 22-24, 53111 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung der Unisex Bremen OHG vom 23.06.2010 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Unisex Bremen OHG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 24074 HB) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Friseure OHG, Bonn, Maximilianstr. 22-24, 53111 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der Unisex Friseure OHG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 20640) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Friseure OHG, Bonn, Maximilianstr. 22-24, 53111 Bonn.Die Gesellschaft ist nicht erloschen. Sie wird weitergeführt.
Unisex Friseure OHG, Bonn, Maximilianstr. 22-24, 53111 Bonn.Die Firma ist erloschen.
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