Unisex Friseure OHG, Krefeld, Königstr. 138, 47798 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unisex Ruhrgebiet West OHG am 23.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Unisex Friseure OHG, Krefeld, Königstr. 138, 47798 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der Unisex Ruhrgebiet West OHG mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg, HR A 9236) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Friseure OHG, Krefeld, Königstr. 138, 47798 Krefeld.Die Eintragung laufende Nummer 7 vom 15.3.2010 ist gelöscht, § 395 FamFG.
Unisex Friseure OHG, Krefeld, Königstraße 138, 47798 Krefeld.Die Firma ist aufgelöst und ohne Liquidation erloschen.
Unisex Friseure OHG, Krefeld (Königstr. 138, 47798 Krefeld). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Coruh, Levent.
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