HRA 20640: Unisex Friseure OHG, Wuppertal, Poststraße 1, 42103 Wuppertal. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Unisex Friseure OHG, Wuppertal, Poststraße 1, 42103 Wuppertal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 162/11) vom 01.09.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Unisex Friseure OHG, Wuppertal, Poststraße 1, 42119 Wuppertal. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Poststraße 1, 42103 Wuppertal.
Unisex Friseure OHG, Wuppertal, Poststraße 1, 42119 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der Unisex Friseure OHG mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 21663) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Friseure OHG, Wuppertal, Poststraße 1, 42119 Wuppertal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung der Unisex Friseure OHG, München vom 23.06.2010 die Filiale Kempten a)nebst dem hierzu gehörenden beweglichen Anlage- und Umlaufvermögen, wie es sich aus der Anlage 1 zu dieser Niederschrift ergibt; im Falle einer Veräußerung von Gegenständen durch die Unisex Friseure OHG mit Sitz in Wuppertal (übertragende Gesellschaft) im regelmäßigen Geschäftsverkehr bis zu dem in Ziffer III. genannten Zeitpunkt treten ihre Surrogate an ihre Stelle; b)alle dem vorgezeichneten Betriebsteil zuzuordnenden Verträge, insbesondere Leasingverträge, Lieferverträge, Werkverträge und sonstigen Rechte, wie sie sich aus der Anlage 2 zu dieser Niederschrift ergeben; c)alle Verbindlichkeiten der Unisex Friseure OHG mit Sitz in Wuppertal (übertragende Gesellschaft), die dem vorgezeichneten Betriebsteil wirtschaftlich zuzuordnen sind, wie sie sich aus der Anlage 3 zu dieser Niederschrift ergeben; d)die in der Anlage 4 zu dieser Niederschrift bezeichneten Arbeitsverhältnisse; e)Sachen, Rechte, Vertragsverhältnisse, die nicht in den beigefügten Anlagen aufgeführt sind, soweit sie dem vorbezeichneten Betriebsteil im weitesten Sinne wirtschaftlich zuzuordnen sind; dies gilt insbesondere für bis zur Eintragung der Spaltung in das Handelsregister erworbene Sachen oder Rechte und begründete Vertragsverhältnisse und Versindlichkeiten. als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Unisex Friseure OHG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 87960) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen