HRA 14197: Unisex Stuttgart OHG, Stuttgart, Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 14197: Unisex Stuttgart OHG, Stuttgart, Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2019 (502 IN 163/11) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der persönlich haftenden Gesellschafter gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Unisex Stuttgart OHG, Stuttgart, Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Unisex Friseure OHG", Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 20640) am 23.07.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Stuttgart OHG, Stuttgart, Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2010 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Unisex Friseure OHG", UIm (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 720044) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unisex Stuttgart OHG, Stuttgart, Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Marienstr. 10-12, 70178 Stuttgart. Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma "Unisex Friseure OHG", Wuppertal (Amtsgericht Amtsgericht Wuppertal HRA 20640) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2010 die Filiale Saarbrücken auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
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