HRB 39278: Unite Network SE, Leipzig, Neumarkt 9, 04109 Leipzig. Bestellt als Vorstand: Constant, Christel, Zürich / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 39278: Unite Network SE, Leipzig, Neumarkt 9, 04109 Leipzig. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Geschäftsanschrift: Neumarkt 9, 04109 Leipzig. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 80331 München, Geschäftsanschrift: Fürstenfelder Straße 5, 80331 München. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Köthen, 06366 Köthen, Geschäftsanschrift: Museumsgasse 4-6, 06366 Köthen. Gegenstand: Das Entwickeln und Betreiben einer Online-Plattform für Geschäftskunden zur Eingehung von Geschäftsbeziehungen in digitaler Form mit dem Ziel, Waren und Dienstleistungen untereinander anzubieten bzw. zu erwerben oder zu nutzen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Grundkapital: 2.599.080,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Ledermann, Peter, Taufkirchen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schönwälder, Bernd, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wieser, Sebastian, Krailling, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Weigelt, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Eintragungen betreffend das Umwandlungsgesetz (Formwechsel) Unternehmensverträge : Die Gesellschaft hat am 03.08.2018 mit der Mercateo Beteiligungsholding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 159426), nunmehr Mercateo Beteiligungsholding SE mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 39277) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 07.08.2018 zugestimmt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.