Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
27 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 02.07.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und
mit ihr die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
(Genehmigtes Kapital 2024/I) beschlossen.
Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 02.07.2024
eine Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung und
Amtsdauer), in § 10 (Vergütung) und in § 13 (Teilnahme an
der Hauptversammlung) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 01.07.2029 das Grundkapital einmalig
oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.772.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 2.772.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen.
(Genehmigtes Kapital 2024)
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen
oder von Beteiligungen an Unternehmen oder
Unternehmensteilen oder zum Zwecke
des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft
ausgegeben werden;
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die
Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. |
a)
31.07.2024
Pruß-Steinigeweg |
26 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), in § 12 (Ort und
Einberufung, virtuelle Hauptversammlung) und in § 15
(Beschlussfassung) beschlossen. |
a)
14.07.2023
Oesing |
HRB 2739: United Labels Aktiengesellschaft, Münster, Gildenstr. 6, 48157 Münster. Die Hauptversammlung vom 11.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
HRB 2739: United Labels Aktiengesellschaft, Münster, Gildenstr. 6, 48157 Münster. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 2739: United Labels Aktiengesellschaft, Münster, Gildenstr. 6, 48157 Münster. 6.930.000,00 EUR. Aufgrund der Satzungsänderung vom 23.06.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 6.300.000,00 um EUR 630.000,00 auf EUR 6.930.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss vom 29./30.11.2018 ist § 4 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 5 1. Satz (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. Das Genehmigte Kapital 2015 beträgt noch EUR 2.520.000,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
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