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Universal Drucker Zubehör GmbH, Hamburg (HRB 89814) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Holzdamm 57
20099 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 89814
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Universal Drucker Zubehör GmbH aus Hamburg war im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 89814 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Universal Drucker Zubehör GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Universal Drucker Zubehör GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 11.04.2014
Löschung

HRB 89814:Universal Drucker Zubehör GmbH, Hamburg, Holzdamm 57, 20099 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 05.12.2013, des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2014, der Bojø Holding ApS mit Sitz in Kopenhagen / Dänemark (Gewerbeamt Kopenhagen, Reg. Nr. 26899648), im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zu der dadurch neu gegründeten Bojo Universal Drucker Zubehör GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hamburg, HRB 131461) am 11.04.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 18.12.2013
Vorgang ohne Eintragung

Universal Drucker Zubehör GmbH, Hamburg, Holzdamm 57, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 2 UmwG den Verschmelzungsplan vom 05.12.2013 für eine grenzüberschreitende Verschmelzung bei dem Handelsregister eingereicht: 1.) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a. Universal Drucker Zubehör GmbH mit Sitz in Hamburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister das Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89814, als übertragender Rechtsträger; b. Bojø Holding ApS mit Sitz in Kopenhagen K, Dänemark, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dänischen Rechts, eingetragen im dänischen Gesellschaftsregister unter CVR-Nr. 26899648, als übertragender Rechtsträger; c. Bojo Universal Drucker Zubehör GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, einzutragen im Handelsregister des Amtsgerichts als neuer Rechtsträger, der durch die Verschmelzung zur Neugründung errichtet wird.2.) Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: Den Gläubigern der übertragenden Universal Drucker Zubehör GmbH wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten ist. § 122j UmwG ist nicht anzuwenden, da der neue Rechtsträger deutschem Recht unterliegt. Das Recht, nach § 22 UmwG Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie (i) binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und (ii) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 UmwG im Hinblick auf solche Forderungen nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. 3.) Nach § 278 des dänischen Recht Gesellschaftsgesetzes (Seiskabsioven) haben die Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft das Recht, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden und Erfüllung oder Sicherheit zu verlangen, wenn keine Bestätigung eines unabhängigen Revisors gemäß § 277 des Gesellschaftsgesetzes vorliegt, aus der sich ergibt, dass die Gesellschaftsgläubiger auch nach der Fusion hinreichend gesichert sind, oder nur eine mit Einschränkungen versehene Erklärung vorliegt.Es liegt eine Bestätigung der Nielsen & Christensen Statsautoriseret Revisionspartnerselskab (staatlich autorisierte Wirtschaftsprüferpartnergesellschaft) gemäß § 277 des Gesellschaftsgesetzes vom 11. Oktober 2013 vor, aus der sich uneingeschränkt ergibt, dass die Gesellschaftsgläubiger auch nach der Fusion hinreichend gesichert sind. 4.) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise :a. Die Bojø Holding ApS ist die alleinige Gesellschafterin der Universal Drucker Zubehör GmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Universal Drucker Zubehör GmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. b. Herr Bo Jörgensen ist der alleinige Gesellschafter der Bojø Holding ApS. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Bojø Holding ApS nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. 5.) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können sowohl für die Universal Drucker Zubehör GmbH als auch die Bojø Holding ApS kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden:Universal Drucker Zubehör GmbH, Holzdamm 57, D-20099 Hamburg

Calendar 26.07.2013
Vorgang ohne Eintragung

Universal Drucker Zubehör GmbH, Hamburg, Holzdamm 57, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft hat gmäß § 122d Satz 2 UmwG den Verschmelzungsplan vom 08.07.2013 für eine grenzüberschreitende Veschmelzung bei dem Handelsregister Hamburg eingereicht. - - - An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a. Universal Drucker Zubehör GmbH mit Sitz in Hamburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister das Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89814, als übertragender Rechtsträger;b. Bojø Holding ApS mit Sitz in Kopenhagen K, Dänemark, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dänischen Rechts, eingetragen im dänischen Gesellschaftsregister unter CVR-Nr. 26899648, als übertragender Rechtsträger;c. Bojo Universal Drucker Zubehör GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, einzutragen im Handelsregister des Amtsgerichts als neuer Rechtsträger, der durch die Verschmelzung zur Neugründung errichtet wird. - - - Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: - - Den Gläubigern der übertragenden Universal Drucker Zubehör GmbH wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten ist. § 122j UmwG ist nicht anzuwenden, da der neue Rechtsträger deutschem Recht unterliegt. Das Recht, nach § 22 UmwG Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie (i) binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und (ii) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. - - Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 UmwG im Hinblick auf solche Forderungen nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. - - Nach § 278 des dänischen Recht Gesellschaftsgesetzes (Selskabsloven) haben die Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft das Recht, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden und Erfüllung oder Sicherheit zu verlangen, wenn keine Bestätigung eines unabhängigen Revisors gemäß § 277 des Gesellschaftsgesetzes vorliegt, aus der sich ergibt, dass die Gesellschaftsgläubiger auch nach der Fusion hinreichend gesichert sind, oder nur eine mit Einschränkungen versehene Erklärung vorliegt.Es liegt eine Bestätigung der Nielsen & Christensen Statsautoriseret Revisionspartnerselskab (staatlich autorisierte Wirtschaftsprüferpartnergesellschaft) gemäß § 277 des Gesellschaftsgesetzes vom 11. Juni 2013 vor, aus der sich uneingeschränkt ergibt, dass die Gesellschaftsgläubiger auch nach der Fusion hinreichend gesichert sind. - - - Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise:a. Die Bojø Holding ApS ist die alleinige Gesellschafterin der Universal Drucker ZubehörGmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Universal Drucker ZubehörGmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung vonRechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich.b. Herr Bo Jörgensen ist der alleinige Gesellschafter der Bojø Holding ApS. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Bojø Holding ApS nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. - - - Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können sowohl für die Universal Drucker Zubehör GmbH als auch die Bojø Holding ApS kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden:Universal Drucker Zubehör GmbHHolzdamm 57, D-20099 Hamburg

Calendar 22.07.2013
Veränderung

Universal Drucker Zubehör GmbH, Hamburg, ABC-Str. 1 c/o RA'e. Sagawe pp., 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Holzdamm 57, 20099 Hamburg. Wohnort geändert, nun Hamburg Geschäftsführer: Jørgensen, Bo Nordskov, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

11.04.2014
Registervorgang

Löschung 11.04.2014

22.07.2013
Entscheideränderung

Veränderung
Bo Nordskov Jørgensen
Geschäftsführer