Universal Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Osterrönfeld, August-Borsig-Str. 11, 24783 Osterrönfeld. Die Verschmelzung ist mit der am 06.10.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRA 761 FL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Universal Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Osterrönfeld, August-Borsig-Str. 11, 24783 Osterrönfeld. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die TRANSIT TRANSPORT FLENSBURG GmbH & Co. KG, Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 761 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.