Universal Music Publishing MGB München GmbH, München (Neumarkter Straße 28, 81673 München). Die Verschmelzung wurde am 07.04.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 110736 B).
Universal Music Publishing MGB München GmbH, München (Neumarkter Straße 28, 81673 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Dreiklang-Dreimasken, Bühnen- und Musikverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110736 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Universal Music Publishing MGB München GmbH, München (Neumarkter Straße 28, 81673 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Masuch, Hartwig, Verlagskaufmann, Köln. Bestellt: Geschäftsführer: Briegmann, Frank, Berlin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BMG Music Publishing München GmbH, München (Neumarkter Straße 28, 81673 München). Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Universal Music Publishing MGB München GmbH.
BMG Music Publishing München GmbH, München (Neumarkter Str. 28, 81673 München). Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 19.6.1991 ist der am 24.10.1978 mit der "Wiener Bohème Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung" abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag bestätigt worden.
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