Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 9937 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.07.1968 hat die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) in offener oder geschlossener Form. Offene Investmentvermögen dürfen nur verwaltet werden, wenn es sich dabei handelt um: (a) Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie (§§ 192-212 KAGB); (b) Gemischte Investmentvermögen (§§ 218-219 KAGB); (c) Sonstige Investmentvermögen (§§ 220-224 KAGB); (d) Dach-Hedgefonds (§§ 225-229 KAGB); (e) Immobilien-Sondervermögen (§§ 230-260 KAGB); (f) Altersvorsorge-Sondervermögen (§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung); (g) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (im Sinne des § 284 KAGB), die in die in § 284 Abs. 1 und 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Diese sind im Einzelnen: - Wertpapiere, - Geldmarktinstrumente, - Derivate, - Bankguthaben, - Immobilien, - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; oder (h) allgemeine offene inländische Spezial-AIF, einschließlich Hedgefonds (§§ 278-283 KAGB), die investiert sind in: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB sowie in § 3 Nr. 1 (g) dieses Gesellschaftsvertrages genannten Vermögensgegenstände; - Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland; - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien; - für Vermögensgegenstände im Sinne des Spiegelstriches 2 oder 3 genutzte Infrastruktur; - sonstige Infrastruktureinrichtungen (Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung, Wasserversorgung, Sozialeinrichtungen und Kommunikationsanlagen), soweit deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - sonstige Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 2-7 KAGB, die nicht bereits von § 284 Abs. 1 oder Abs. 2 KAGB erfasst sind. (i) EU-lnvestmentvermögen und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische offene Investmentvermögen nach Buchstaben (a) bis (h) entsprechen; (j) Infrastruktur-Sondervermögen im Sinne der §§ 260a- 260d KAGB; (k) geschlossene inländische Spezial-AIF (§§ 285 ff. KAGB), welche in Vermögensgegenstände gemäß des § 3 Nr. 1 (g), (h) und (l) dieses Gesellschaftsvertrages investiert sind. (l) geschlossene inländische Publikums-AIF (§§ 261 ff. KAGB), oder geschlossene EU- oder ausländische AIF, die investiert sind in: - Sachwerte in Form von: (a) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland; (b) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien; (c) für Vermögensgegenstände im Sinne von Buchstabe a) oder b) genutzte Infrastruktur; oder (d) sonstigen Infrastruktureinrichtungen (Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung, Wasserversorgung, Sozialeinrichtungen und Kommunikationsanlagen), soweit deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - sonstige Vermögensgegenstande nach § 261 Abs. 1 Nr. 2-7 KAGB. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Nebentätigkeiten: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), (b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; (c) die Beteiligung an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschrankt ist; (d) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzess owie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes und (e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 7.772.350,00 EUR. Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung weist zur Zeit 35 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).