2 |
c)
der Erwerb und der Vertrieb von sowie die
Lizenzvergabe an Rechten zur
Digitalisierung, zur elektronischen
Speicherung, zur Aufzeichnung auf Bild-
und Tonträger aller Art, zur Nutzung solcher
Aufnahmen in Datenbanken, zur
Aufzeichnung, Verfilmung, vollständigen
und teilweisen Vervielfältigung und zur
Verbreitung der Werke in allen körperlichen
Festlegungen, insbesondere in allen
Printmedien, wie z.B. Katalogen,
Prospekten, einschließlich Werbe-,
Verkaufsförderungs- und PR-Maßnahmen,
sowie in weiteren körperlichen
Festlegungen, wie z.B. CD-ROM Diskette,
Video, Film, als auch in allen
unkörperlichen Formen, wie z.B. Online,
Internet, Interaktives Fernsehen.
Gegenstand des Unternehmens ist des
weiteren die Möglichkeit, derartig auf dem
Rechtswege erworbene Werke ganz oder
teilweise zu bearbeiten, umzugestalten,
auch unter Einsatz digitaler Hilfsmittel zu
verändern, in andere Werkformen zu
übersetzen oder mit anderen Werken
zusammenzufassen als auch das Recht,
Änderungen der Urheberbezeichnung
vorzunehmen. Hiervon erfaßt ist auch der
Erwerb und der Vertrieb von Rechten an
TV-Produkten aller Art einschließlich der
Lizenzvergabe sowie des Erwerbes von
Lizenzrechten als auch die Möglichkeit,
selbst TV-Produkte herzustellen und zu
vertreiben.
Gegenstand des Unternehmens ist weiter
die Planung und Durchführung von
nationalen und internationalen
Veranstaltungen, insbesondere im Boxsport
sowie Promotion und Management von
Sportlern und Künstlern und die
Durchführung aller damit im
Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2003 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung (Erweiterung) des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
26.03.2003
Bremer
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 17 ff. Sonderband |
1 |
a)
Universum Media Network GmbH
b)
Hamburg
c)
der Erwerb und der Vertrieb von sowie die
Lizenzvergabe an Rechten zur
Digitalisierung, zur elektronischen
Speicherung, zur Aufzeichnung auf Bild-
und Tonträger aller Art, zur Nutzung solcher
Aufnahmen in Datenbanken, zur
Aufzeichnung, Verfilmung, vollständigen
und teilweisen Vervielfältigung und zur
Verbreitung der Werke in allen körperlichen
Festlegungen, insbesondere in allen
Printmedien, wie z.B. Katalogen,
Prospekten, einschließlich Werbe-,
Verkaufsförderungs- und PR-Maßnahmen,
sowie in weiteren körperlichen
Festlegungen, wie z.B. CD-ROM Diskette,
Video, Film, als auch in allen
unkörperlichen Formen, wie z.B. Online,
Internet, Interaktives Fernsehen.
Gegenstand des Unternehmens ist des
weiteren die Möglichkeit, derartig auf dem
Rechtswege erworbene Werke ganz oder
teilweise zu bearbeiten, umzugestalten,
auch unter Einsatz digitaler Hilfsmittel zu
verändern, in andere Werkformen zu
übersetzen oder mit anderen Werken
zusammenzufassen als auch das Recht,
Änderungen der Urheberbezeichnung
vorzunehmen. Hiervon erfaßt ist auch der
Erwerb und der Vertrieb von Rechten an
TV-Produkten aller Art einschließlich der
Lizenzvergabe sowie des Erwerbes von
Lizenzrechten als auch die Möglichkeit,
selbst TV-Produkte herzustellen und zu
vertreiben. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Poszwa, Dietmar, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1999 |
a)
21.02.2002
Lehmitz
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Tag der ersten
Eintragung: 24.03.2000 |