HRB 139259 B: Unruly Media GmbH, Berlin, Kastanienallee 76 Gartenhaus, 10435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 21.01.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 113745) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 139259 B: Unruly Media GmbH, Berlin, Kastanienallee 76 Gartenhaus, 10435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Shareifyoulike GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 113745) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Unruly Media GmbH, Berlin, Kastanienallee 76 Gartenhaus, 10435 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Kroll, Olaf Winfried.
Unruly Media GmbH, Berlin, Kastanienallee 76 Gartenhaus, 10435 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kastanienallee 76 Gartenhaus, 10435 Berlin.
Unruly Media GmbH, Berlin, Chodowieckistraße 17/17a, 10405 Berlin. ; Unruly Media GmbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Chodowieckistraße 17/17a, 10405 Berlin; Die Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung einer Medien- und Technologieplattform für Planung, Produktion, Vertrieb und Berichte von Video- und Rich Media-Werbung auf internetbasierten Geräten und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Button, Scott James, * ‒.‒.‒‒, London/Großbritannien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Kroll, Olaf Winfried, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: War Prokurist:; 1. Kroll, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.11.2011.