Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Grönig, Alexander, Kelkheim (Taunus),
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
17.02.2025
Wassermann
b)
Fall 11 |
UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG, Kelkheim (Taunus), Schöne Aussicht 18, 65779 Kelkheim (Taunus). Die Hauptversammlung vom 26.11.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR sowie die Änderung von Teil II § 5 Ziffer 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 150.000,00 EUR.
UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG, Kelkheim (Taunus), Schöne Aussicht 18, 65779 Kelkheim (Taunus). Die Hauptversammlung vom 26.11.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen.
UnternehmensBörse ABOS-CONWORKS AG, Kelkheim (Taunus), Schöne Aussicht 18, 65779 Kelkheim (Taunus). Die Hauptversammlung vom 26.04.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG.
UnternehmensBörse ABOS-CONWORKS AG, Kelkheim (Taunus), Schöne Aussicht 18, 65779 Kelkheim (Taunus). Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR sowie die Änderung von Teil II § 5 Ziffern 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.
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