HRB 14505:Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn.Bestellt zum Geschäftsführer: Meilicke, Harald Heinrich, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Meilicke, Frédéric, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ANKER Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Bonn, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Nachschusspflicht) und in § 9 Abs. 2 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neue Firma: Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: die kaufmännische, technische, preisliche und wirtschaftliche Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2011 mit der Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 361) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 30.01.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2011 mit der ANKER Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 14505) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ANKER Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Bonn, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 361) beschlossen.
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