Unternehmensverband Westfalen-Mitte, Hamm (Marker Allee 90, 59071 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Unternehmensverbandes Südöstliches Westfalen e.V. mit Sitz in Arnsberg (AG Arnsberg VR 388) am 22.08.2007 eingetragen worden.
Unternehmensverband Westfalen-Mitte, Hamm (Marker Allee 90, 59071 Hamm). Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem Unternehmensverband Südöstliches Westfalen e.V. mit Sitz in Arnsberg (AG Arnsberg VR 388) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2007 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 24.05.2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 10.05.2007. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen geefährdet wird.