Unterstützungskasse der BERLIN-KÖLNISCHELebens- und SachversicherungGesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Berlin-Kölnische-Allee 1, 50969 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2013 mit der Gothaer Kapitalverwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 70695) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50969 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH