Unterstützungskasse der VDO Mess- und Regeltechnik GmbH, Schwalbach am Taunus, Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Verschmelzung ist in den Registern der Siemens AG als übernehmenden Rechtsträgerin am 29.05.2012 und am 13.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unterstützungskasse der VDO Mess- und Regeltechnik GmbH, Schwalbach am Taunus, Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2012 mit der Siemens AG mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 12300 und Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Zustimmungsbeschlüsse sind gemäß § 62 (1) und (4) UmwG nicht erforderlich. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unterstützungskasse der VDO Mess- und Regeltechnik GmbH, Schwalbach am Taunus, Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den § 2 (Zweck des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschaft ist eine soziale Einrichtung der Siemens AG, Berlin und München (Trägerunternehmen). Ihr ausschließlicher und unabänderlicher Zweck ist die Führung einer Unterstützungskasse, die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung an ehemalige Betriebszugehörige der Dreyer, Rosenkranz + Droop AG sowie deren Angehörige (Begünstigte) bei Hilfsbedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit und im Alter.
Unterstützungskasse der VDO Mess- und Regeltechnik GmbH, Schwalbach am Taunus (Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus). Bestellt als Geschäftsführer: Rohbogner, Martin, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Passauer, Oswald, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒.
Unterstützungskasse der VDO Mess- und Regeltechnik GmbH, Schwalbach am Taunus (Sodener Straße 9, 65824 Schwalbach am Taunus). Bestellt als Geschäftsführer: Kastenmeier, Peter, Puchheim, * ‒.‒.‒‒; Passauer, Oswald, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Gärtner, Bertholt-Dietrich, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.