HRB 79602: Urbis No. 49 Werder GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Urbis Property S.à.r.l. am 15.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79602: Urbis No. 49 Werder GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.09.2018 mit der Urbis Property S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg zu B120054) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 79602: Urbis No. 49 Werder GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.11.2018 mit der Urbis Property S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg zu B120054) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79602: Urbis No. 49 Werder GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Urbis Property S.à r.l, eingereicht worden.Hierzu teilen wir gemäß § 122d UmwG folgende Angaben mit:An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragende Gesellschafter die Urbis No. 49 Werder GmbH, eine Kapitalgesellschaft des deutschen Rechtes in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;als übernehmende Gesellschaft die Urbis Property S.a.r.l, eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:die Urbis No. 49 Werder GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 79602 eingetragen,die Urbis Property S.à r.l ist im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter Nr. B120054 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:Bei der übertragenden Gesellschaft Urbis No. 49 Werder GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Urbis No. 49 Werder GmbH, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, im Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Urbis No. 49 Werder GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens 2 Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes durch das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main gefordert werden. Sicherheit ist in der Form des § 232 BGB zu leisten.Bei der übernehmenden Gesellschaft Urbis Property S.à r.l ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus 1021-9 des Luxemburger Gesellschaftsrechts. Gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesellschaftsrechts haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung im Luxemburger Recueil Electronique des Sociétés et Associations des Protokolls der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft, die die Verschmelzung beschließt bestand, die Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten seit dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, im Eilverfahren einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre fälligen oder noch nicht fälligen Forderungen zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommen vorliegend nicht in Betracht, da alle Gesellschaftsanteile des übertragenden Rechtsträgers schon heute dem übernehmenden Rechtsträger vollständig gehören.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter der nachfolgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: Urbis No. 49 Werder GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main.
Urbis No. 49 Werder GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main.
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