Urny DekanterService GmbH & Co. KG, Ennigerloh, (Sauerbruchstr. 2, 59320 Ennigerloh).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Urny GmbH & Co. KG ( vormals Urny Antriebselemente GmbH & Co. KG) am 19.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Urny DekanterService GmbH & Co. KG, Ennigerloh, (Sauerbruchstr. 2, 59320 Ennigerloh).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2007 nebst der Ergänzung vom 15.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007/15.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2007/15.12.2008 mit der Urny Antriebselemente GmbH & Co. KG mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster, HRA 7877) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.