HRB 29400: Uwe Schürfeld GmbH, Hamburg, Tristanweg 16, 22559 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Colonnaden 41, c/o WAC Wagner Consulting GmbH, 20354 Hamburg. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schürfeld, Ute, Celle. Bestellt Liquidator: WAC Wagner Consulting GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 80659), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Uwe Schürfeld GmbH, Hamburg, Tristanweg 3, 22559 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Tristanweg 16, 22559 Hamburg.
Uwe Schürfeld GmbH, Hamburg (Tristanweg 3, 22559 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 zur Durchführung der Verschmelzung mit der Uwe Schürfeld erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 33154) um EUR 135,41 auf EUR 25.700,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital) und 9 (Bekanntmachungen) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Uwe Schürfeld erste Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 33154) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.