Uwe Spaeth Sonderwerkzeuge GmbH, Remscheid (Unterhölterfelder Straße 12, 42857 Remscheid). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wuppertal HRA 22479) am 04.03.2008 wirksam geworden.
Uwe Spaeth Sonderwerkzeuge GmbH, Remscheid (Unterhölterfelder Straße 12, 42857 Remscheid). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2008 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Bezeichnung Uwe Spaeth e.K. fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Uwe Spaeth Sonderwerkzeuge GmbH, Remscheid (Unterhölterfelder Straße 12, 42857 Remscheid). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Januar 2008 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage durch Formwechsel im Wege der Vermögensübertragung verschmolzen auf die Einzelfirma Uwe Spaeth e.K. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Uwe Spaeth Sonderwerkzeuge GmbH, Remscheid (Unterhölterfelder Straße 12, 42857 Remscheid). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 im Wege des Formwechsels in die Uwe Fritz Paul Spaeth Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Remscheid bestehend aus Uwe Fritz Paul Spaeth umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JSPA-Sonderwerkzeuge GmbH, Remscheid (Unterhölterfelder Straße 12, 42857 Remscheid). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Uwe Spaeth Sonderwerkzeuge GmbH.