HRB 516045: Völker Maschinenbau GmbH, Remptendorf, Weisbach 56, 07368 Remptendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.250,00 EUR auf 26.250,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Völker und Völker OHG mit dem Sitz in Remptendorf ( Amtsgericht Jena HRA 505191) und die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 26.750,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem Vermögen des Heiko Völker e.K. mit dem Sitz in Remptendorf (Amtsgericht Jena HRA 505180) sowie die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.750,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführerin: Grünler, Petra, Saalburg-Ebersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Völker und Völker OHG mit dem Sitz in Remptendorf (Amtsgericht Jena HRA 505191) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 die Gesamtheit des Vermögens von dem Heiko Völker e.K. mit dem Sitz in Remptendorf (Amtsgericht Jena HRA 505180) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
07368 Remptendorf
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.voelker-maschinenbau.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Jena
Rechtsform: GmbH