HRA 7895: Völlmecke GmbH & Co. KG, Attendorn, Askay 14, 57439 Attendorn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Völlmecke GmbH & Co. KG, Attendorn (Askay 14, 57439 Attendorn). Die Gesellschaft wird ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten (Völlmecke Verwaltungs-GmbH, HR B 7916).
Völlmecke GmbH & Co. KG, Attendorn (Askay 14, 57439 AttendornGegenstand des Unternehmens: Die Metallbe- und -verarbeitung, die Produktion und der Verkauf von Metall- und Kunststofferzeugnissen sowie der Handel mit Metall- und Kunststoffartikeln sowie mit artverwandten Produkten jedweder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck direkt oder indirekt dienen. Die Gesellschaft wird ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Persönlich haftende Gesellschafterin: Völlmecke Verwaltungs-GmbH, Attendorn (Siegen HRB 7916), Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Völlmecke GmbH, Attendorn (AG Siegen HR B 6914) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18. August 2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.