Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. |
a)
03.01.2024
Kamps |
HRA 18392: Vössing Grundbesitz Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft oHG, Düsseldorf, Brunnenstraße 29 - 31, 40223 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Vössing, Johannes Jörg -genannt Hans-Jörg-, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
HRA 18392: Vössing Grundbesitz Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Brunnenstraße 29 - 31, 40223 Düsseldorf. Nunmehr Offene Handelsgesellschaft. Neue Firma: Vössing Grundbesitz Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft oHG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Vössing Geschäftsführungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 53023). Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Vössing, Martin, Köln, * ‒.‒.‒‒; Vössing, Johannes Jörg -genannt Hans-Jörg-, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒; Vössing, Burkhard, Erkrath, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Vössing Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 53023) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 18392: Vössing Grundbesitz Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Brunnenstraße 29 - 31, 40223 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2018 mit der ipbe Industriebau Projekt Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 38488 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 18392: Vössing Grundbesitz Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Brunnenstraße 29 - 31, 40223 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2018 mit der Entwicklungsgesellschaft Vössing mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 35488) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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