HRB 15928: V & F GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, Raum 452, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15928: V & F GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, Raum 452, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 15928: V & F GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, Raum 452, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 17.09.2014 aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Hat die Gesellschaft mehrere Liquidatoren, so wird sie durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Liquidator, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Liquidatoren die Befugnis zur Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Einem Liquidator kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Wu, Min, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wu, Min, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
V & F GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, Raum 452, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2010. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 8, Raum 452, 41460 Neuss. Gegenstand: Import und Export von sowie Handel mit Waren aller Art, ausgenommen solche, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, insbesondere der Import und Export von Textilien, Taschen, Schuhen und Textil-Maschinen und deren weltweiter Vertrieb. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wu, Min, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.