HRB 3837: V & V Sehn GmbH Vermietung und Verpachtung, Homburg, Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg. Der mit der Einzelfirma "Philipp Sehn e.K." in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9353) als herrschendem Rechtsträger am 17.11.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2015 zum Ablauf des 31.12.2015 einvernehmlich aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
V & V Sehn GmbH Vermietung und Verpachtung, Homburg, Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg.Zwischen der Gesellschaft und der Philipp Sehn e.K. mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9353) als herrschender Gesellschaft ist am 17.11.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 17.11.2009 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
V & V Sehn GmbH Vermietung und Verpachtung, Homburg, Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 160.000,00 EUR beschlossen, ferner eine Änderung in den §§ 8 (Einziehung) und 10 (Bekanntmachungen). 160.000,00 EUR. Der mit der Einzelfirma "Philipp Sehn" in Homburg -jetzt Philipp Sehn e.K. (AG Saarbrücken HRA 9353)- als herrschendem Rechtsträger am 05.12.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.12.2008 zum 31.12.2008 aufgehoben. Geschäftsanschrift: Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, ist Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.