V + S Oberflächentechnik-Holding GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, (An den Schleusen 6, 45881 Gelsenkirchen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Voigt & Schweitzer Markenverbund-Holding GmbH & Co. KG am 23.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
V + S Oberflächentechnik-Holding GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (An den Schleusen 6, 45881 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.10.2007 mit der Voigt & Schweitzer Markenverbund-Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 1688) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.