V + W GmbH Versicherungs- und Wirtschaftsbüro, Neunburg vorm Wald, OT Seebarn, Stettner Weg 1, 92431 Neunburg v.Wald, OT Seebarn. Berichtigung der Eintragung vom 01.02.2011: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.12.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 das Vermögen von der Versicherungs- und Wirtschaftsbüro Anna Vetter e.K. mit dem Sitz in Neunburg vorm Wald (Amtsgericht Amberg HRA 3048) übernommen. Das Stammkapital wurde um 67.000 Euro auf 93.000 Euro erhöht.
V + W GmbH Versicherungs- und Wirtschaftsbüro, Neunburg vorm Wald, OT Seebarn, Stettner Weg 1, 92431 Neunburg v.Wald, OT Seebarn. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Änderung des § 5 (Stammkapital) sowie § 9 Abs.2 S.1(Gesellschafterbeschlüsse) und 13 Abs.3 (Abfindung) der Satzung beschlossen. Das Stammkapital wurde um 435,41 Euro auf 26.000 Euro erhöht. Neues Stammkapital: 93.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.12.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 das Vermögen von der Versicherungs- und Wirtschaftsbüro Anna Vetter e.K. mit dem Sitz in Neunburg vorm Wald (Amtsgericht Amberg HRA 3040) übernommen. Das Stammkapital wurde um 67.000 Euro auf 93.000 Euro erhöht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.