HRB 202699:V-max GmbH, Isernhagen, Kollberg 9, 30916 Isernhagen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASP Automotive GmbH mit Sitz in Hannover am 29.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 202699:V-max GmbH, Isernhagen, Kollberg 9, 30916 Isernhagen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2014 mit der ASP Automotive GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 120519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
V-max GmbH, Isernhagen, Kollberg 9, 30916 Isernhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft fördert VW- und AUDI-Betriebe, d. h. Unternehmen, die sich als Vertragspartner des Volkswagen-Konzerns dem Vertrieb und/oder Service der VW- und AUDI-Produkte widmen. Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft durch Handel und Dienstleistung in den Bereichen der Schulung und Fortbildung, insbesondere durch: a) die Entwicklung von Modellen und Konzepten der Verkaufsförderung und deren Umsetzung durch Schulung von Mitarbeitern und externen Vertriebspartnern, b) Schulungen zu Fragen des Rechnungswesens, Controllings und der elektronischen Datenverarbeitung, c) Beratung zu Fragen der Organisation des Personalwesens und der Sicherung von dessen Entwicklung in ökonomischer und qualitativer Hinsicht, d) Belieferung mit pädagogischen Materialen jeglicher Art (Bücher, EDV Programme, Geräte der betrieblichen Simulation) e) und aller weiteren Geschäfte, die den wirtschaftlichen Interessen der VW- und AUDI-Betriebe in den vorerwähnten Zusammenhängen zu dienen geeignet sind. Wenn und soweit es sich für diese Aufgaben wirtschaftlich vorteilhaft auswirken kann, ist die Gesellschaft berechtigt, ihre Leistungen auch für die weiteren Marken des Volkswagen-Konzerns anzubieten. Ergänzend und nachrangig darf die Gesellschaft ihre Leistungen ferner auf dem allgemeinen Markt der Groß- und Einzelhändler des Kfz-Gewerbes und der Kfz-Werkstätten anbieten, soweit diese Leistungen nicht den Interessen der VW- und AUDI-Betriebe entgegenstehen.
V-max GmbH, Isernhagen, Kollberg 9, 30916 Isernhagen.Geschäftsanschrift: Kollberg 9, 30916 Isernhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vierneisel, Kristian, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
V-max GmbH, Isernhagen (Kollberg 9, 30916 Isernhagen). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Kühne, Götz, Langenselbold, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.01.2008 mit der V-max GmbH & Co. KG mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover - HRA 200977) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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